AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für mobile Reparaturbetriebe

Diese Geschäftsbedingungen gelten nur und ausschließlich für den stationären und ambulanten Reparaturbetrieb der Firma „rad + tat mobil“, im Folgenden „Unternehmer“ genannt sowie dem Inanspruchnehmer der angebotenen Reparaturdienstleistung, im Folgenden „Kunde“ genannt. Diese Geschäftsbedingungen sind auf der Webseite des Unternehmers einsehbar, zudem bekommt sie der Kunde vor Ort bei der Annahme des Rades ausgehändigt.

1. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt mit der Anforderung der mobilen Werkstatt. Dies geschieht entweder fernmündlich oder schriftlich.

2. Erfüllungsort und Vergütung
Erfüllungsort für die geschuldete Leistung ist der Geschäftssitz des Unternehmers (Lettow-Vorbeck-str.13 in 78315 Radolfzell) es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Erfüllungsort für alle Sachmängelbehebungen etc. ist ausschließlich der Geschäftssitz des Unternehmers. Neben der vereinbarten Vergütung ist unabhängig von den durchgeführten Arbeiten eine pauschale Vergütung für Fahrtzeiten in Höhe von max. 25,00 EUR inkl. MwSt zu entrichten, so diese anfallen.

3. Fertigstellung
Wenn der Unternehmer den Termin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Unternehmer ist jedoch verpflichtet, den Kunden über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

4. Haftung
Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Unternehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Muss der Unternehmer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser Geschäftsbedingungen für einen Schaden aufkommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er beschränkt und zwar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Bei Reparaturarbeiten verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in 12 Monaten nach Abnahme des Reparaturgegenstandes. Grundsätzlich ist der Kunde gegenüber dem Unternehmer zum Nachweis eines eventuellen Sachmangels verpflichtet, wenn der aufgetretene Fehler in Zusammenhang damit steht, dass: – der Kunde die Sache trotz eines aufgetretenen Fehlers weiter benutzt und dadurch zusätzliche Schäden verursacht hat oder – die Sache unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist (z.B. bei sportlichen Wettbewerben, wenn die Sache hierfür nicht ausdrücklich vorgesehen ist) oder – die Sache zuvor in einem für die Betrauung nicht geeigneten Betrieb instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch verursacht oder erweitert sein kann. Sollte dieser Nachweis dem Kunden nicht möglich sein, bestehen seitens des Verkäufers keine Gewährleistungsverpflichtungen. Gewöhnlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

Der Unternehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.

6. Zahlung
Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht. Der Unternehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

7. Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmers. Sollte einer der Vertragsbestandteile unwirksam sein, so bleiben die weiteren Vertragsbestandteile trotzdem wirksam.

Radolfzell, 01.01.2015